informieren über die
Kosten
Selbstzahler/innen
Meine Praxis ist eine Private Praxis für Psychotherapie. Die Kosten für eine Therapie tragen Sie als SelbstzahlerIn selber und können der folgenden Aufstellung entnehmen werden:
- Die Therapiesitzung für eine Einzelperson dauert in der Regel 50 Minuten und kostet 110 € für SelbstzahlerInnen.
- Die Therapiesitzung für Paare dauert je nach Therapieerforderniss entweder 50 oder 75 Minuten und kostet entsprechend 95 € oder 140 €.
- Die Durchführung der Therapie regeln wir in einem privaten Vertragsverhältnis.
Falls Sie keinen Antrag bei Ihrer Kasse stellen möchten oder die Kasse die Finanzierung ablehnt, können wir in einem privaten Vertragsverhältnis die Durchführung einer Therapie regeln. Bitte überlegen Sie sich in diesem Fall, wie viel Ihnen eine professionelle Bearbeitung Ihrer Probleme wert ist.
Vorteil einer selbst finanzierten Therapie kann sein, dass die Behandlung an keiner Stelle ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung gespeichert wird.
Kassenfinanzierung
Falls Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung GKV oder einer Privaten Krankenversicherung PKV bzw. über die Beamten-Beihilfe versichert sind, können Sie sich einfach bei mir melden und einen Termin für ein Erstgespräch ausmachen. Dort wird festgestellt, ob Sie erkrankt sind, evtl. eine vorläufige Diagnose gestellt und eine erste Empfehlung der Form von Psychotherapie in einem der sog. Richtlinienverfahren, Psychoanalyse, Verhaltenstherapie oder Tiefenpsychologie ausgesprochen und ob eine akute Behandlungbedürftigkeit besteht oder eine Wartezeit zumutbar ist. Falls eine akute Behandlungsbedürftigkeit besteht, bei mir jedoch kein freier Platz zur Verfügung steht, muss ich Sie dann aber möglicherweise weiterverweisen.
Bitte bringen Sie unbedingt als gesetzlich Versicherte/r Ihre Krankenversicherungskarte zum Erstgespräch mit!
Ausfallhonorar
Wenn Sie ein vereinbartes Erstgespräch / eine vereinbarte Therapiesitzung nicht einhalten können, müssen Sie bis spätestens 2 Tage vorher telefonisch oder per Email absagen. Falls Sie dieses versäumen und der Platz nicht anderweitig besetzt werden kann, muss ich Ihnen als Therapeutin in einer privaten Bestellpraxis ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 € für das Erstgespräch bzw. von 60% der Sitzungskosten bei Therapie in Rechnung stellen. Mit der Vereinbarung eines verbindlichen Termins erklären Sie sich darüber informiert und damit einverstanden.